Isabella Konrad, MSc
Klinische Psychologin
(Klinische Neuropsychologie)
Wahlpsychologin
- für die Zulassung zur postgraduellen Ausbildung in Gesundheitspsychologie und/oder Klinischer Psychologie gemäß §7 Psychologengesetz 2013
Laut §7 des Psychologengesetz 2013 darf die postgraduelle Ausbildung in Gesundheitspsychologie und/oder Klinischer Psychologie nur beginnen, wer die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen oder eines fachärztlichen psychiatrischen Gutachtens nachgewiesen hat.
Ablauf
Die klinisch-psychologische Begutachtung umfasst ein ausführliches Anamnese- und Explorationsgespräch sowie eine testpsychologische Untersuchung in der Praxis in Graz.
Der zeitliche Aufwand beträgt in etwa 2 Stunden.
Die Dienstleistung ist im Anschluss an den Begutachtungstermin privat per Überweisung zu bezahlen und wird mit 220€ pro Gutachten verrechnet.
Das Gutachten kann nach Terminvereinbarung eine Woche ab der Begutachtung in der Praxis abgeholt werden oder kann als Brief mit der Post übermittelt werden.
Ich freue mich über eine unverbindliche Kontaktaufnahme zur Klärung von offenen Fragen oder zur Terminvereinbarung.