Isabella Konrad, MSc

Klinische Psychologin

(Klinische Neuropsychologie)

Wahlpsychologin

Neuropsychologische Leistungen:

 

Diagnostik & Training

Die Klinische Neuropsychologie befasst sich mit neurologischen Erkrankungen, mit Entzündungen und Läsionen des zentralen Nervensystems und den damit einhergehenden Hirnfunktionsstörungen, deren Auswirkungen auf das menschliche Erleben und Verhalten, das geistige Leistungsvermögen und die Gefühle.

 

Diagnostik

Kognitive (geistige) Fähigkeiten können durch Erkankungen oder Verletzungen des zentralen Nervensystems beeinträchtigt werden. Neuropsychologische Diagnostik hat insb. zum Ziel, die Schwere von kognitiven Defiziten zu erfassen sowie gute Leistungsfähigkeiten abzubilden.

Eine Untersuchung kann durchgeführt werden und sinnvoll sein bei bspw.:

  • Gefäßerkrankungen des Gehirns (wie Schlaganfall / Hirninfarkt, Hirnblutung)

  • Demenzerkrankungen (wie Verdacht auf eine dementielle Entwicklung, leichte kognitve Störung, vaskuläre Demenz, Alzheimer-Demenz, frontotemporale Demenz, Lewy-Body-Demenz, Parkinson-Demenz)

  • Entzündliche Nervenkrankheiten (wie Multiple Sklerose, Guillain-Barre-Syndrom, Meningitis, Enzephalitis, Borreliose)

  • Neoplastische Erkrankungen (wie Gehirntumor, Gliom)

  • Schädel-Hirn-Trauma

  • Epilepsie

 

Die neuropsychologische Untersuchung umfasst die testpsychologische Diagnostik vor Ort in der Praxis, je nach Fragestellung zwischen 1.5 bis 2.5 Stunden, die Testauswertung, Interpretation und Befunderstellung.

Zum Ablauf gehören Anamnese, ggf. Fremdanamnese durch eine Begleitperson, Exploration, Verhaltensbeobachtung und für die individuelle Fragestellung ausgewählte klinisch-psychologische / neuropsychologische Testverfahren zur Abklärung von: 

 

  • Aufmerksamkeitsleistungen

  • Gedächtnisleistungen

  • Exekutiven Funktionen

  • Wahrnehmungsleistungen

  • Sprachleistungen

  • Stimmungslage

 

Information: Das Honorar für die klinisch-psychologische / neuropsychologische Untersuchung richtet sich nach dem Zeitaufwand und den Materialkosten. Vor Beginn der Untersuchung werden Sie über die Kosten informiert. Bei weiteren Fragen oder für einen Kostenvoranschlag können Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren.

 

Der Befund muss nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dieser dient zu Ihrem privaten Gebrauch.

Für die Inanspruchnahme einer Teilkostenerstattung für die klinisch-psychologische Diagnostik gegenüber Ihrem Krankenversicherungsträger in Höhe von 80% des Vertragstarifes bei mir als Wahlpsychologin der österreichischen Sozialversicherungsträger benötigen Sie:

  • eine Überweisung einer/s Fachärzt*in für Psychiatrie, Neurologie, innere Medizin oder Vertragspsychotherapeuten. Überweisungen eines anderen Vertragsarztes, eines Wahlarztes oder Allgemeinmediziners sind chefarztpflichtig und somit vorab chefärztlich zu genehmigen. Bitte bringen Sie die Überweisung zum Diagnostiktermin mit.

  • eine konkrete Fragestellung auf der Überweisung

  • eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose (nach ICD-10 kodiert) durch die/den Ärzt*in.

 

Die Honorarnote ist im Nachhinein per Überweisung zu bezahlt, anschließend können Sie die ausgestellte Honorarnote, die Zahlungsbestätigung und den ärztlichen Überweisungsschein bei Ihrem Sozialversicherungsträger für die Teilkostenerstattung einreichen.

 

 

Kognitives Training / Kompensationstraining im Rahmen einer klinisch-psychologischen Behandlung

Auf Grundlage von (Vor-)Befunden kann die neuropsychologische Therapie durch ein gezieltes kognitives Training untersützen, beeinträchtigte Funktionen (wie bspw. Aufmerksamkeits-, Lern- und Merkfähigkeit, Orientierung, Wahrnehmung oder Handlungsplanung) wieder aufzubauen oder den Alltag durch Kompensationstraining und -strategien wieder erleichten. Hierfür werden in der Einheit Übungen angeleitet, Übungsmöglichkeiten für Zuhause besprochen und mitgegeben.

Manchmal können jedoch aufgrund von neurologischen Erkankungen oder Entwicklungsproblemen kognitive Fähigkeiten nicht im erforderlichen Ausmaß wieder-/erworben werden, sodass ein Kompensationstraining und Strategienvermittlung zur Unterstützung der individuellen Anforderungsbewältigung der/m Betroffenen*em hilfreich sein kann.

 

Kosten: 95€ pro Einheit (Dauer 50 Minuten)     - Krankenkassenzuschuss möglich, siehe unten °

 Gut zu wissen:

  • Teilkostenerstattung für die klinisch-psychologische Diagnostik durch Ihre Krankenkasse bei Wahlpsycholog*innen.

  • ° Klinisch-psychologische Behandlung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass ein Kostenzuschuss von der Krankenkasse gewährt wird, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Es liegt eine psychische Befindensstörung vor (z.B. Depression, Ängste), die eine Diagnose im sozialversicherungsrechtlichen Sinn darstellt.

- Es wird eine ärztliche Untersuchung spätestens VOR der zweiten Behandlungseinheit durchgeführt und per Formular bestätigt.

- Die*Der Klinische Psycholog*in ist in die Liste der Klinischen Psycholog*innen des Bundesministeriums eingetragen.

- Die Honorarnote erfüllt bestimmte Voraussetzungen, z.B. enthält eine Diagnose.

Zuschuss pro Einheit: ÖGK 33,70€; BVAEB 46,60€; SVS 45€.

 

  • Kosten für eine psychologische Behandlung, die aufgrund einer Erkrankung entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt für alle Lohn- und Einkommenssteuerpflichtige.

  • Einige Zusatzversicherungen refundieren einen Teilbetrag der Behandlungskosten und für klinisch-psychologische Diagnostik.

 

Zahlungsmodalität

Nach jeder erbrachten Einheit bzw. nach erfolgter Diagnostik bekommen Sie von mir eine Honorarnote übergeben. Der Betrag ist binnen sieben Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen.

 

Verschwiegenheitspflicht

Alle Gesprächsinhalte und Diagnostikergebnisse sind strengvertraulich und unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht laut § 37 Psychologengesetz 2013.

Wie in der klinisch-psychologischen Behandlung besteht auch in der psychologischen (Online-)Beratung eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit (gem. § 37 Psychologengesetz 2013 und gem. §15 Psychotherapiegesetz).

 

Freiwilligkeit

Als Klinische Psychologin darf ich psychologische Tätigkeiten nur mit Ihrer Zustimmung (Zustimmung der behandelten / beratenen Person) anwenden und bin verpflichtet, mich an das Psychologengesetz und die Ethikrichtlinien des Psychologenbeirates zu halten.

 

Wie viele Einheiten benötigt eine klinisch-psychologische Behandlung oder Beratung

Wie viele Einheiten benötigt werden, hängt vom Beschwerdebild, der Thematik und der Intensität der Problematik ab und wird individuell besprochen.